Entweder wirkungslos oder dann schädlich – NEIN zum Irrweg eines städtischen Mindestlohns
01.02.2023
Das Problem ist das angestrebte Mittel: Ein städtisch verordneter Mindestlohn ist ein untaugliches Instrument aus der planwirtschaftlichen Mottenkiste, das in der wirtschaftlichen Realität seinen Zweck immer verfehlen wird. Denn entweder wird der Mindestlohn derart tief und sein Anwendungsbereich derart eng angesetzt, dass er nicht zur Anwendung kommt, oder er vernichtet Arbeitsplätze, vertreibt sie allenfalls aus der Stadt oder führt zu vermehrter Schwarzarbeit.
Dieses Problem haben der Stadtrat und die Kommissionsmehrheit bei der Formulierung ihres Gegenvorschlags ja auch teilweise erkannt. Entsprechend wollen sie Ausnahmen verordnen.
Doch leider vermag auch ein bürokratischer Ausnahmekatalog mit Ziffern a bis f – also eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen, bei denen auch die Mehrheit der Meinung ist, dass ein staatlicher Mindestlohn nicht zur Anwendung kommen soll – die schädlichen Auswirkungen dieses staatlichen Zwanges nicht vollständig zu beseitigen. Als ein aus freisinniger Sicht besonders bedenkliches Beispiel seien hier Tagesmütter/Tagesväter-Vereine genannt, übrigens ebenso wie privat finanzierte Integrationsstellen für körperlich und/oder geistig nicht voll leistungsfähige Arbeitnehmende, welche dieser Mindestlohn-Vorlage zum Opfer fallen würden.
Die nun vom Stadtrat und der Kommissionsmehrheit beantragte Verordnung wird zu sehr viel zusätzlicher Bürokratie – sowohl für die Verwaltung wie für die Arbeitgebenden – führen und einen enormen Kontrollaufwand verursachen. Dessen ist sich die rot-grüne Mehrheit ja auch vollständig bewusst, was die Ablehnung des Antrags beweist, die Bruttokosten der Kontrollen auf jährlich 1,5 Millionen Franken zu begrenzen. Nur schon die Frage, ob Arbeitnehmende ihre Arbeit «mehrheitlich» auf dem Gebiet der Stadt verrichten und welche Rechtsfolgen sich bei Arbeit an verschiedenen Orten – mit unter Umständen unterschiedlich hohen Mindestlöhnen – ergeben, wird zu Streitigkeiten führen.
Die FDP geht davon aus, dass die Gerichte diesen städtischen Eingriffen in den Arbeitsmarkt einen Riegel schieben werden. Die Stadt Zürich – das sei auch mit Blick auf angeblich vorbildliche Beispiele von Grenzkantonen mit einem Mindestlohn festgehalten – ist kein Grenzkanton. Sie ist überhaupt kein Kanton, auch wenn Stadt- und Gemeinderat dies hier gerne so haben möchten.
Die Verbesserung der Lebensbedingungen, welche die Initiative bezweckt, wird nicht durch einen staatlichen Mindestlohn erreicht, sondern durch den wirtschaftlichen Erfolg in unserer Stadt, der auch auf einem liberalen Arbeitsrecht in Kombination mit funktionierenden und häufig bereits sehr lange andauernden Sozialpartnerschaften beruht. Die Stadt Zürich sollte sich auf die ihr zukommenden Aufgaben besinnen und nicht mit einem Hau-Ruck-Mindestlohn wirtschaftlichen und sozialen Schaden anrichten.
Die FDP lehnt sowohl die gut gemeinte Initiative als auch den nicht gut gemachten Gegenvorschlag ab.